Schwerpunkte

Zivil- / Vertragsrecht

Auch in zivilrechtlichen Fällen, die sich nicht einem Spezialgebiet zuordnen lassen, sind wir gerne für Sie tätig. Beispielsweise könnte es dabei um im Internet abgeschlossene Kaufverträge gehen. Sollte eine außergerichtliche Einigung oder Durchsetzung Ihrer Interessen nicht möglich sein, vertreten wir Sie ggf. in einem Gerichtsverfahren vor allen deutschen Gerichten, soweit zulässig (Ausnahme: Bundesgerichtshof in Zivilsachen). Sollte auch ein Urteil die Gegenseite nicht zur Zahlung bzw. Handlung bewegen, vertreten wir Sie auch im Rahmen der Zwangsvollstreckung.

 

RA Ute KießlerRA Wolfgang SeppelRA Detlef Brörken RA Stephanie Vrey Kontaktieren Sie uns

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