Schwerpunkte

Versicherungsrecht

Jedermann schließt in Bezug auf bestimmte denkbare Risiken Versicherungen ab, teilweise auch unfreiwillig, da gesetzliche Versicherungspflichten bestehen, wie etwa bei der Kfz-Haftpflichtversicherung oder der Krankenversicherung.

 

Ärgerlich kann es dann werden, wenn der Versicherer trotz Zahlung der Versicherungsbeiträge im Fall der Fälle die Versicherungsleistung verweigert. Spätestens dann sollte man rechtlichen Rat in Anspruch nehmen um ggf. die bestehenden Ansprüche durchzusetzen. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich, insbesondere in der Kraftfahrtversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung, der betrieblichen und privaten Haftpflichtversicherung, der Sachversicherung (Feuer-, Gebäude- und Hausratversicherung), der privaten Krankenversicherung, der Lebens- und Unfallversicherung, der Transportversicherung, technischer Versicherungen sowie der Rechtsschutzversicherung.

 

RA Wolfgang Seppel Kontaktieren Sie uns

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