Schwerpunkte

Verkehrsrecht

Im Bereich des Verkehrsrecht übernehmen wir beispielsweise die Abwicklung von Ansprüchen aus Verkehrsunfällen. Aufgrund der Komplexität des Schadensrechtes kann bei der Verwicklung in einen unverschuldeten Verkehrsunfall jedem nur empfohlen werden, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Die Kosten hierfür trägt der gegnerische Versicherer. Abgesehen davon, dass wir Ihnen die Arbeit abnehmen, welche die Abwicklung eines Unfallschadens mit sich bringt, stellen wir auch sicher, dass Ihnen keine Ansprüche aus Unwissenheit verloren gehen. Ähnliches gilt für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Teil- oder Vollkaskoversicherung, falls der Schaden doch selbst verursacht worden oder eine Entschädigung von der Gegenseite nicht zu erlangen sein sollte.

 

Aber auch die Verteidigung in Bußgeld- bzw. Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren gehört zu diesem Tätigkeitsfeld, etwa wegen Ihnen vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Abstandsunterschreitungen. Für den Laien sind die Messergebnisse selten nachvollziehbar, so dass wir die Einholung von Sachverständigengutachten vermitteln können.

 

Schließlich kümmern wir uns gerne um Ihre Fahrerlaubnisangelegenheiten, falls Ihnen etwa im Zusammenhang mit Alkohol oder Betäubungsmitteln (Drogen) der Führerschein abgenommen werden soll oder es Probleme bei der Wieder- bzw. Neuerteilung gibt, diese z. B. von der Vorlage einer bestandenen Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) abhängig gemacht werden soll.

 

RA Wolfgang Seppel Kontaktieren Sie uns

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