Schwerpunkte

Urheberrecht

Bedingt durch den technischen Fortschritt ist es zuletzt immer einfacher geworden, urheberrechtlich geschützte Werke insbesondere der Musik, der Fotografie und des Films zu kopieren und Kopien weiter zu verbreiten. Insbesondere mittels Internettauschbörsen ((Peer-to-Peer-) Filesharing) ist dies kinderleicht geworden. Häufig, aber nicht ausschließlich sind es folglich in der Tat Kinder und Jugendliche, die über die Internetanschlüsse ihrer Eltern (bewusst oder unbewusst) Urheberrechtsverletzungen begehen. Nicht selten zieht dies kostenpflichtige Abmahnungen spezialisierter Anwaltskanzleien nach sich, in denen Zahlungen im vierstelliger Höhe verlangt werden.

 

Bevor Sie auf diese Abmahnungen reagieren und strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgeben, lassen Sie sich gerne dazu von uns beraten. Häufig kann es richtig sein, solche Erklärungen nicht oder jedenfalls nicht in der von der Gegenseite vorgeschlagenen Form abzugeben. In vielen Fällen lassen sich mit etwas Risikobewusstsein Zahlungen auch gänzlich vermeiden.

 

RA Wolfgang Seppel Kontaktieren Sie uns

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