Im Zwangsversteigerungsrecht setzen wir uns für Ihre Interessen anlässlich der zwangsweisen Verwertung von Immobilien und Grundstücken ein. In diesem Zusammenhang können Ihre Rechte als Grundstückseigentümer, als die Vollstreckung betreibender Gläubiger, als eines am Grundstück dinglich gesicherter Gläubiger, als Mieter des von der Vollstreckung betroffenen Grundbesitzes oder auch als Bieter im Zwangsversteigerungstermin betroffen sein.
Im Erbrecht beraten und vertreten wir Sie nicht nur aus Anlass eines Erbfalls, sondern gerne auch schon bei der Gestaltung Ihrer Erbfolge. Wir unterstützen Sie bei der Errichtung Ihres Testaments, sei es als Einzel- oder Ehegattentestament, sei es im Rahmen einer geordneten Unternehmensnachfolge oder bei der Errichtung eines sogenannten „Behindertentestaments“. Natürlich können Sie in unserem Notariat öffentliche Testamente in beglaubigter Form errichten!
Nach einem Erbfall sind wir für Sie da, wenn Entscheidungen zur Annahme, Ausschlagung oder Anfechtung einer Erbschaft oder eines Testamentes zu treffen sind. Wir vertreten Ihre Interessen als Mitglied einer Erbengemeinschaft bei den Verhandlungen anlässlich der Erbauseinandersetzung. Wurden Sie ganz oder teilweise enterbt, so setzen wir uns für Sie bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteils- und/oder Pflichtteilsergänzungsansprüche ein. In diesen und vielen weiteren Angelegenheiten des Erbrechtes sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.
Jedermann schließt in Bezug auf bestimmte denkbare Risiken Versicherungen ab, teilweise auch unfreiwillig, da gesetzliche Versicherungspflichten bestehen, wie etwa bei der Kfz-Haftpflichtversicherung oder der Krankenversicherung.
Ärgerlich kann es dann werden, wenn der Versicherer trotz Zahlung der Versicherungsbeiträge im Fall der Fälle die Versicherungsleistung verweigert. Spätestens dann sollte man rechtlichen Rat in Anspruch nehmen um ggf. die bestehenden Ansprüche durchzusetzen. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich, insbesondere in der Kraftfahrtversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung, der betrieblichen und privaten Haftpflichtversicherung, der Sachversicherung (Feuer-, Gebäude- und Hausratversicherung), der privaten Krankenversicherung, der Lebens- und Unfallversicherung, der Transportversicherung, technischer Versicherungen sowie der Rechtsschutzversicherung.
Im Familienrecht vertreten wir Ihre Interessen aus Anlass der Trennung Ihrer Lebenspartnerschaft und der Scheidung Ihrer Ehe. Natürlich auch dann, wenn Sie als Partner einer gleichgeschlechtlichen „Ehe“ von einem derartigen Ereignis betroffen sind. Mit dem Scheitern einer Beziehung ist der Beratungs- und Vertretungsbedarf für die Beteiligten sicherlich am größten. Wir stehen Ihnen dann mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um die Klärung von Unterhaltspflichten gegenüber Kindern, Ehegatten und Partnern geht, das gemeinsame Vermögen auseinanderzusetzen, der Zugewinnausgleich zu ermitteln ist. Mit Einfühlungsvermögen unterstützen wir Sie natürlich auch in Fragen des Kindeswohls, des Umgangs- und Sorgerechtes.
Häufig ist es sinnvoll, schon aus Anlass einer Eheschließung unseren anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen, um das Für und Wider von ehevertraglichen Regelungen zu klären. Wir beraten und unterstützen Sie also gern bei der Gestaltung eines Ehevertrages, wenn die gesetzlichen Vorschriften zum Unterhalt, Güterrecht oder Rentenausgleich (Versorgungsausgleich) den Bedürfnissen Ihrer Ehe angepasst werden sollen.
In anderen Angelegenheiten des Familienrechts, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang einer Ehe oder Partnerschaft stehen, sind wir als kompetenter Vertreter Ihrer Interessen für Sie da, wenn Sie zum Beispiel auf Zahlung von Eltern- oder gar Enkelunterhalt in Anspruch genommen werden (usw.).
Verbraucherrecht ist das den Verbraucher betreffende Recht. Es greift immer wenn Sie als Verbraucher Ärger mit einem Unternehmer haben. Ein Verbraucher ist eine Person, die privat handelt, also nicht im Rahmen ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit. Anders als der Unternehmer, dieser handelt immer im Rahmen seiner selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit.
Da sich der Verbraucher in der Regel in einer schwächeren Position befindet als der Unternehmer, muss der Verbraucher durch bestimmte Gesetze geschützt werden. Diese Schutzvorschriften zugunsten des Verbrauchers werden im Verbraucherrecht angewendet, damit der Verbraucher und Kunde alle ihm zustehenden Rechte geltend machen kann.
Leider kommt es vor, dass große Unternehmen die Rechte des Verbrauchers entweder gar nicht oder nur unzureichend anwenden. Dem Verbraucher stehen in der Regel viel mehr Rechte zu, als dieser annimmt. Damit der Kunde seine ihm zustehenden Rechte wahrnehmen kann, ist eine rechtliche Beratung und Vertretung im Verbraucherrecht zu empfehlen.
Auf dem Gebiet des Verbraucherrechts ist unsere Kanzlei seit Jahrzehnten für die Verbraucherzentrale Niedersachsen, Beratungsstelle Oldenburg, tätig. Wir können somit eine fundierte Verbraucherberatung gewährleisten und die Rechte unserer Mandanten effektiv umsetzen.