Strafrecht

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Rechtsgebiet/Schwerpunkt - Seppel & Partner Oldenburg - Ihre Rechtsanwälte

Im Detail

Erfolgreiche Strafverteidigung heißt... 

...kompromisslos die Interessen des Mandanten / der Mandantin vertreten

 und braucht mehr als umfassende juristische Kenntnisse, vor allem 

  • Offenheit und Gradlinigkeit gegenüber dem Mandanten 
  • Fingerspitzengefühl und Durchsetzungsvermögen gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
  • viel praktische Erfahrung und den Blick für das Machbare... 

Post von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht verheißt zumeist nichts Gutes - insbesondere dann, wenn man auch noch als "Beschuldigter" oder gar "Angeklagter" angesprochen wird. Wenn dann noch die Polizei zur Wohnungsdurchsuchung oder zur Vollstreckung eines Haftbefehls vor der Tür steht, ist für den Mandanten/die Mandantin die Katastrophe da - auch oder vielleicht gerade für jene, die nicht zum ersten Mal unerbetenen Kontakt mit Ermittlungsbehörden haben. 

Und die Probleme beschränken sich nicht etwa nur auf das „Juristische“ – oft stehen zunächst ganz andere Probleme im Vordergrund, z.B: Wie werden meine Familie, Freunde und Bekannte reagieren, was geschieht mit meinem Arbeitsplatz, mit welchen finanziellen Auswirkungen muss ich rechnen….? 

Natürlich liegt jeder Fall anders und Betroffene reagieren auch unterschiedlich. Wichtig ist jedoch stets, die Besonderheiten des zugrunde liegenden Vorfalls und all die Ängste und Nöte des Mandanten in ihrer Gesamtheit zu erfassen und – wenn erforderlich - schnell zwingende (Not)Maßnahmen zu veranlassen. 

Individuelle Strafverteidigung findet auch, aber nicht erst und vor allem auch nicht ausschließlich im Gerichtssaal statt, sondern setzt oft schon im Ermittlungsverfahren mit der Kontaktaufnahme zu den zuständigen Polizeiermittlern oder den Sachbearbeitern bei der Staatsanwaltschaft an – zumindest dann, wenn der Mandant möglichst frühzeitig zum Anwalt kommt und nicht erst mit der Ladung zum Strafantritt. 

Welche Verteidigungsziele gesetzt und welche Verteidigungsrichtung einschlagen wird, hängt natürlich wesentlich davon ab, ob der Mandant unschuldig in die Mühlen der Justiz geraten oder – zumindest teilweise – schuldbewusst ist und einfach nur so glimpflich wie möglich aus der Sache herauskommen will. 

Ganz wichtig hierbei ist immer das offene und ehrliche Wort vom Verteidiger zum Mandanten – auch wenn es vielleicht einmal nichts Gutes zu berichten gibt. Bei der realistischen Beurteilung. „…was denn dabei herauskommen kann…“, hilft meine langjährige Erfahrung als Strafverteidiger – und manchmal auch allein der Umstand, dass man sein „Gegenüber“ bei der Justiz schon aus vielen vorangegangenen Strafverfahren kennt und ein stückweit einschätzen kann… . 

Oft hilft dem Mandanten ein sachlicher, in angemessener Weise geführter Informations- und Meinungsaustausch mit dem jeweiligen Ansprechpartner aus der Justiz mehr als voreilige Konfrontation – wenn es jedoch nicht anders geht, muss man eben mit harten Bandagen kämpfen. 

Mein Ziel ist es, gemeinsam mit dem Mandanten die Voraussetzungen für eine bestmögliche Verteidigung seiner Rechte zu erarbeiten und mich mit allen Mitteln, die das Straf- und Strafprozessrecht bieten, für einen zufriedenstellenden Abschluss des Strafverfahrens einzusetzen.

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