Sozialrecht

Wir beraten und unterstützen Sie vollumfänglich zum Schwerpunkt Sozialrecht . Informieren Sie sich hier im Detail und kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes Informations- und Beratungsgespräch.

Rechtsgebiet/Schwerpunkt - Seppel & Partner Oldenburg - Ihre Rechtsanwälte

Im Detail

Nach § 1 SGB I soll das Recht des Sozialgesetzbuches zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit dienen. Es soll v. a. dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern. Das Sozialrecht wird unterteilt in das Sozialversicherungsrecht, Recht der sozialen Entschädigung und Sozialhilferecht wie auch das Recht der sozialen Förderung.

Wir beraten Sie sowohl im Bereich Unfall-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung wie auch im Bereich der Grundsicherung, Sozialhilfe oder Ausbildungs- und Arbeitsförderung. Auch Fragen zum Schwerbehindertenrecht, Eltern-, Kinder- und Wohngeld beantworten wir gerne.

Wir sind uns bewusst darüber, dass es im Bereich des Sozialrechts meistens um die Existenz des Mandanten geht, weswegen wir uns das Ziel gesetzt haben, schnelle Lösungen für Sie zu finden.

Ihre Ansprechpartner

Wir sind für Sie da!

Kontaktieren Sie uns

Sie wollen mit uns Kontakt aufnehmen? Dann vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder via Kontaktformular ganz einfach einen Termin mit uns. Wir freuen uns auf Sie!



Kontakt