Schwerpunkte

Opferrecht

Das Opferrecht ist, streng genommen, kein eigenes Rechtsgebiet. Das Opferrecht umfasst alle Rechtsgebiete, die durch eine Straftat betroffen sein können.

Im Bereich des Opferrechts ist der Anwalt meistens tätig, wenn das Opfer von dem Täter eine Entschädigung haben möchte. Diese Entschädigung kann bereits im Strafverfahren im Wege der Nebenklage geltend gemacht werden oder auch (nach dem Strafverfahren) in einem gesonderten Zivilprozess.

Die Opfer haben aber auch oftmals Angst vor der anstehenden Verhandlung oder davor bei der Polizei eine Aussage zu machen. In diesen Fällen bieten wir an, für Sie als Zeugenbeistand tätig zu sein oder Sie zur Polizeivernehmung zu begleiten.

Gerne können Sie auch nur zu einem Beratungstermin kommen, damit wir all Ihre Fragen beantworten und Ihnen Möglichkeiten aufzeigen können.

Im Bereich Opferrecht arbeiten unser Fachanwalt für Strafrecht und unsere Zivilrechtsanwälte zusammen, weswegen wir Ihnen nicht nur beistehen und eine Entschädigung für Sie geltend machen können, sondern Sie auch dahingehend beraten können, ob Sie eventuell eine Strafanzeige stellen sollten.

 

RA Stephanie Vrey Kontaktieren Sie uns

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