Schwerpunkte

Mietrecht / Wohneigentumsrecht

Das Mietrecht umfasst das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Es wird unterschieden zwischen gewerblichen und nichtgewerblichen Mietverhältnissen. Probleme im Mietverhältnis sind nicht selten und aufgrund des permanenten Wandels in der Rechtsprechung immer komplexer geworden. Wir beraten Sie sowohl als Vermieter wie auch als Mieter. Gerne helfen wir Ihnen, zum Beispiel bei der Erstellung eines Mietvertrages, bei einer Kündigung, bei einer unangemessenen Mieterhöhung oder bei einer Räumungsklage weiter.

Das Wohneigentumsrecht umfasst sowohl das Verhältnis innerhalb der Wohneigentümergemeinschaft wie auch das Verhältnis zu Dritten, wie zum Beispiel dem Verwalter.

Häufig kommt es innerhalb einer Wohneigentümergemeinschaft zu Unstimmigkeiten. Für viele Eigentümer ist unklar, welche Rechte innerhalb der Wohneigentümergemeinschaft bestehen, welche Veränderungen einer Zustimmung bedürfen, wie sich Lasten- und Kostentragung bestimmen oder ob ein Beschluss der Eigentümerversammlung gültig ist. All diese Fragen beantworten wir Ihnen gerne und beraten Sie auch im Hinblick auf das weitere Vorgehen. Wir beraten Sie auch gerne vor dem Kauf von Wohneigentum umfassend über die dadurch entstehenden Rechte und Pflichten.

Sollte es zu Streitigkeiten zwischen den Wohneigentümern und dem Verwalter kommen, stehen wir Ihnen ebenfalls zur Seite.

 

RA Stephanie Vrey Kontaktieren Sie uns

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