Familienrecht

Wir beraten und unterstützen Sie vollumfänglich zum Schwerpunkt Familienrecht . Informieren Sie sich hier im Detail und kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes Informations- und Beratungsgespräch.

Rechtsgebiet/Schwerpunkt - Seppel & Partner Oldenburg - Ihre Rechtsanwälte

Im Detail

Im Familienrecht vertreten wir Ihre Interessen aus Anlass der Trennung Ihrer Lebenspartnerschaft und der Scheidung Ihrer Ehe. Natürlich auch dann, wenn Sie als Partner einer gleichgeschlechtlichen „Ehe“ von einem derartigen Ereignis betroffen sind. Mit dem Scheitern einer Beziehung ist der Beratungs- und Vertretungsbedarf für die Beteiligten sicherlich am größten. Wir stehen Ihnen dann mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um die Klärung von Unterhaltspflichten gegenüber Kindern, Ehegatten und Partnern geht, das gemeinsame Vermögen auseinanderzusetzen, der Zugewinnausgleich zu ermitteln ist. Mit Einfühlungsvermögen unterstützen wir Sie natürlich auch in Fragen des Kindeswohls, des Umgangs- und Sorgerechtes.

 

Häufig ist es sinnvoll, schon aus Anlass einer Eheschließung unseren anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen, um das Für und Wider von ehevertraglichen Regelungen zu klären. Wir beraten und unterstützen Sie also gern bei der Gestaltung eines Ehevertrages, wenn die gesetzlichen Vorschriften zum Unterhalt, Güterrecht oder Rentenausgleich (Versorgungsausgleich) den Bedürfnissen Ihrer Ehe angepasst werden sollen.

 

In anderen Angelegenheiten des Familienrechts, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang einer Ehe oder Partnerschaft stehen, sind wir als kompetenter Vertreter Ihrer Interessen für Sie da, wenn Sie zum Beispiel auf Zahlung von Eltern- oder gar Enkelunterhalt in Anspruch genommen werden (usw.).

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