Erbrecht

Im Erbrecht beraten und vertreten wir Sie nicht nur aus Anlass eines Erbfalls, sondern gerne auch schon bei der Gestaltung Ihrer Erbfolge. Wir unterstützen Sie bei der Errichtung Ihres Testaments, sei es als Einzel- oder Ehegattentestament, sei es im Rahmen einer geordneten Unternehmensnachfolge oder bei der Errichtung eines sogenannten „Behindertentestaments“. Natürlich können Sie in unserem Notariat öffentliche Testamente in beglaubigter Form errichten!

 

Nach einem Erbfall sind wir für Sie da, wenn Entscheidungen zur Annahme, Ausschlagung oder Anfechtung einer Erbschaft oder eines Testamentes zu treffen sind. Wir vertreten Ihre Interessen als Mitglied einer Erbengemeinschaft bei den Verhandlungen anlässlich der Erbauseinandersetzung. Wurden Sie ganz oder teilweise enterbt, so setzen wir uns für Sie bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteils- und/oder Pflichtteilsergänzungsansprüche ein. In diesen und vielen weiteren Angelegenheiten des Erbrechtes sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.

 

RA Detlef BrörkenKontaktieren Sie uns

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